Vertragsfreiheit und Privatautonomie sind wesentliche Grundfesten unseres Rechtssystems. Aus diesem Grunde erlaubt das Privatrecht neben den im BGB exemplarisch behandelten Vertragstypen auch weitere Vertragsgestaltungen, die immer wieder Probleme aufwerfen können. Bei der Lösung derselben helfen wir Ihnen gerne.
Hier spielt auch das Verbraucherschutzrecht eine wichtige Rolle, das dem Schutz des Verbrauchers bei einem Vertragsschluss mit einem Unternehmer zu dienen bestimmt ist.
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