Sozialrecht
Das Sozialrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts besteht aus zwölf Gesetzbüchern (SGB I - XII) und zahlreichen weiteren Gesetzen. Das macht es zu einer hochkomplexen und vielfältigen Materie.
Für Sie können sich unterschiedlichste sozialrechtliche Fallgestaltungen ergeben. Haben Sie Fragen zu
beraten wir Sie gerne.