Das Medien- und Urheberrecht sowie das IT-Recht gehören zu den immer mehr an Bedeutung gewinnenden Rechtsgebieten. Es wird gerne auch als "Querschnittsmaterie" bezeichnet, da eine eindeutige Zuordnung zu einem Rechtsgebiet nicht möglich ist.
Herr RA Falk verfügt aufgrund eines absolvierten Masterstudiengangs (LL.M., erworben am Mainzer Medieninstitut) und regelmäßige Fortbildungen in diesem Rechtsgebiet über vertiefte
Kenntnisse der Materie.
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beraten wir Sie gerne.