Erbrecht
Das Erbrecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als 5. Buch und ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Es will dafür Sorge tragen, dem letzten Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen. Wegen der Komplexität der Materie lohnt eine anwaltliche Beratung, um späteren Streitigkeiten der Erben vorzubeugen.
Für Sie können sich unterschiedlichste erbrechtliche Fallgestaltungen ergeben. Haben Sie bspw. Fragen zur
beraten wir Sie gerne.